Datenschutzerklärung

 


1. Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung informiert Sie („Nutzer“, „Sie“) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre Rechte nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes „BDSG“).
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist

Passauer Eisenbahnfreunde e.V.

Haitzinger Str. 12

D-94032 Passau, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Thomas Kummer

Postadresse: Haitzinger Str. 12, D-94032 Passau
(im Folgenden „wir“)
Wir nehmen Ihren Datenschutz sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Internetseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen, sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.
Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. „personenbezogene Daten“ oder „Verarbeitung“) finden Sie in Art. 4 DSGVO.


2. Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben, nutzen und geben Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn das im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, die dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen, und die zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse.


2.1 Zugriffsdaten

Wir erheben auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6 (1) 1 lit. f DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Internetseite und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Internetseite ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
• Verwendete IP-Adresse
• Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
• Besuchte Seite/Unterseite
• Menge der gesendeten Daten in Byte
• Quelle/Verweis, von dem Sie auf die Seite gelangten
• Verwendeter Browser
• Verwendetes Betriebssystem
Die Server-Logfiles werden zur Erstellung einer Zugriffsstatistik gespeichert, die uns hilft, unser Online-Angebot zu optimieren und zu verbessern. Die Speicherung der Daten erfolgt aus Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen, bis der Vorfall endgültig geklärt ist.


2.2. Cookies

Bei Cookies handelt es sich um kleine Dateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser greift auf diese Dateien zu um Ihnen eine bestmögliche Darstellung der Inhalte zu gewährleisten. Beim erstmaligen Aufruf der Adresse passauer-eisenbahn.de werden Sie um die Zustimmung zur Verwendung von Cookies gefragt.


2.3 Bestellungen und Abonnements

Zum Zwecke der Bestellung von Fahrkarten für unsere Sonderzüge und von Druckschriften sowie zum Beitritt zu unserem Verein können Sie über unser Online-Bestellformular Ihre persönlichen Daten eingeben. Hierbei werden zwingend nur diejenigen Daten erfasst, die für die Bearbeitung Ihrer Bestellung absolut notwendig sind. Das sind:
• Ihr Name und Vorname
• Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
• Ihre E-Mail-Adresse (zum Versand einer Bestellbestätigung und zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen)
Diese Daten benötigen wir, um Ihre Bestellung bzw. Ihren Beitrittswunsch ordnungsgemäß ausführen zu können. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen erforderlich (Art. 6 (1) 1 lit. b DSGVO).
Ihre Daten werden ausschließlich verwendet, um die entsprechende Fahrkarte bzw. das Druckerzeugnis oder die Vereinsmitteilungen an Sie liefern zu können. Eine Weitergabe Ihrer Daten durch uns an Dritte erfolgt nicht.


2.4 Kontaktaufnahme

Nehmen Sie mit uns durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder telefonisch Verbindung auf, werden Ihre Angaben (bitte prüfen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Datum der E-Mail, Inhalt der E-Mail bzw. Ihre Telefonnummer, Inhalte des Telefonats) gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Hieran haben wir ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 (1) 1 lit. f DSGVO.
Eine Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an Dritte ist nicht vorgesehen.


2.5 Kommentare und Beiträge

Zur Zeit ist es nicht möglich, auf dieser Seite Kommentare oder Beiträge zu hinterlassen.


2.6 Webanalyse

Zur Analyse der Besuche und technischen Optimierung unserer Webseite setzen wir eine Software zur Webanalyse ein. Folgende Daten werden von der Webanalyse durch Webservice Rolf Witt Residenzplatz 10a, 94032 Passau erfasst:
• Zuvor besuchte Webseite
• angeforderte Seite oder Datei im Angebot von bahn-report.de
• Browsertyp und Browserversion (Browserkennung wird anonymisiert gespeichert)
• Verwendetes Betriebssystem
• Verwendeter Gerätetyp
• Uhrzeit des Zugriffs
• IP-Adresse (wird nur zur Feststellung des Ortes des Zugriffs verwendet)
Die Datenverarbeitung beruht auf unserem berechtigten Interesse zu vorgenannten Zwecken (Art. 6 (1) 1 lit. f DSGVO).


3. Speicherdauer

Soweit bei den jeweiligen Verarbeitungsvorgängen nicht bereits einzeln aufgeführt, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nur solange sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind.

 

4.Weiterleitung Facebook und YouTube

Auf manchen Seiten unseres Webauftrittes ist auf unsere Facebookseite verlinkt. Zu erkennen ist der Link (über dem Menü, rechts oben) an dem Facebook Symbol (weißes f auf blauem Hintergrund). Mit Klick auf den „Facebook-Button“, gelangen Sie auf eine Seite von diesem Anbieter (Betreiber: Facebook Inc., Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA), wo Sie unsere Inhalte teilen oder unsere Seite besuchen können. Durch Klicken auf den "Facebook-Button" öffnen Sie den Link in einem neuen Browserfenster und werden Sie auf eine bestimmte Seite von Facebook (die Profilseite der Passauer Eisenbahnfreunde bei Facebook) weitergeleitet. Facebook sammelt dabei Daten zu ihrem Nutzungsverhalten. Wenn Sie ein Facebook-Konto besitzen verknüpft Facebook zudem diese Daten mit Ihrem Konto. Wenn Sie dies vermeiden wollen müssen Sie sich vorher bei Facebook abmelden. Solange Sie diese Buttons nicht klicken, werden auch keine Daten von den sozialen Netzwerken aufgezeichnet. Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

Unter dem Menüpunkt "YouTube-Links" (Untermenüpunkt bei Bilder) werden einige Video-Links zur Verfügung gestellt, welche bei Klicken auf diesen Link (erkennbar an der unterstrichenen blauen Schrift), eine Weiterleitung zu YouTube auslösen. Betreiber ist YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen. Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.


5. Rechte des Nutzers

Sie haben als Nutzer nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten, auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen.
Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne von Art. 6 (1) 1 lit. f DSGVO verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch nach Maßgabe der Art. 21 (1) bzw. Art. 21 (2) DSGVO einzulegen. Das entbindet Sie jedoch nicht von der vertraglichen Erfüllung einer abgeschlossenen Mitgliedschaft bzw. der Zahlungspflicht für bestellte Fahrkarten.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
Wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten oder Fragen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Verantwortlichen:

Thomas Kummer

Passauer Eisenbahnfreunde e.V. Haitzinger Str. 12   D-94032 Passau

Stand: 11.02.2021 
Teile dieser Datenschutzerklärung wurde unter Zuhilfenahme des Musters von datenschutz.org erstellt.

 

Die Passauer Eisenbahnfreunde e.V. haben derzeit rund 200 Mitglieder. Ein großer Teil davon ist aus allen Teilen Deutschlands von Schleswig und Hamburg bis Bayern und weiter südlich ins Nachbarland Österreich. bis zur Hauptstadt Wien. Die meisten Mitglieder sind in Passau und den angrenzenden Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau, Rottal-Inn und Deggendorf zuhause. Sie alle wollen die Idee unterstützen, nicht nur historische Schnellzugwagen zu erhalten, sondern auch Nebenbahnfahrzeuge wie den "guten alten Schienenbus" der Baureihen 798/998 und Lokomotiven der Baureihen V 60 und V 90. Seit November 2009 befindet sich die Dampflokomotive 64 344 im Schuppen der PEF. Sie wurde vom Denkmalsockel in Plattling gehoben und steht als Ausstellungsstück im Lokschuppen. Einen Kauf der Lok hat das DB-Museum leider abgelehnt !

Unser Betriebsgelände befindet sich im ehemaligen Bw Passau an der Haitzinger Str. 12, dort haben wir unsere Hallen, die Werkstatt, unser Vereinslokal  "Zur Alten Drehscheibe" , unser Büro und vieles mehr. Dass es dabei viel zu tun gibt steht außer Frage! Wir lernen aber gerade unseren Jugendlichen den Umgang mit der Technik und fördern den Sinn für Historisches.

 

 

Schauen Sie ruhig mal vorbei, Betrieb in den Hallen ist fast jeden Samstag (Aushang beim Hallentor) ab ca. 10.00 Uhr und wir treffen uns dort gesellig jeden Donnerstag ab ca. 18.30 Uhr im Vereinsgelände an der Haitzinger Str. 12. Monatsversammlungen finden verteilt über das Jahr statt. Die Termine und das zugehörige Programm werden unter Aktuelles veröffentlicht.


Machen auch Sie mit, wir freuen uns über Zuwachs in unserem Kreis von Eisenbahnfreunden, denn auch jedes passive Mitglied trägt mit dem Beitrag ein wenig bei, den Betrieb zu ermöglichen.

Das Beitrittsformular gibt es hier!

Gerade für unsere auswärtigen Mitglieder haben wir seit vielen Jahren eine eigene Vereinszeitung, die nun jährlich dreimal bis viermal erscheint und über die Geschehnisse sowohl bei uns, als auch in der lokalen Verkehrspolitik berichtet.   

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Wichtiger Hinweis! Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Verfügbarkeit. Auf den Inhalt der in den Links verwiesenen Seiten haben die PEF keinerlei Einfluß. Sie sind nicht redaktionell von den PEF bearbeitet, sondern stellen schlichte Verweise dar, ohne daß die PEF eine Mitverantwortung für die Inhalte trifft. Von anstößigen Inhalten oder solchen, die strafrechtlich relevant sind oder die nicht der Netiquette entsprechen, distanzieren wir uns zudem ausdrücklich.

Stand: 01.02.2024

Eisenbahnfreunde, Vereine und (Museums-)Bahnen (sortiert nach Regionen)

Die nachfolgenden Verlinkungen sind eine kleine Auswahl von interessanten Seiten, meist basierend auf gegenseitiger Verlinkung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Granitbahn: Lokalbahn Passau - Hauzenberg

 

Ilztalbahn: Passau - Freyung

 

Bahnservice Ostbayern GmbH

 

Veranstaltungskalender für Sonderzüge in Deutschland

www.eisenbahn-planer.de

Überregional:

www.vdmt.de

Dachverband der Deutschen Museums- und Touristikbahnen

EUROVAPOR

Eisenbahnvereinskarte Deutschland:

Eisenbahnwelt

Baden-Württemberg:
Stuttgart: UEF-Historischer Dampfschnellzug e.V.
Ulm: Ulmer Eisenbahnfreunde e.V.

Bayern:

Chiemgauer Lokalbahn Bad Endorf-Obing
Deggendorf: Modelleisenbahnverein Deggendorf e.V.
Ebermannstadt: DFS - Dampfbahn Fränkische Schweiz e.V.
Hallertau: Die Hallertauer Lokalbahnen
Historischer Eisenbahn-Verein Plattling
Nördlingen: Bayerisches Eisenbahnmuseums Nördlingen
Nürnberg: DB Verkehrsmuseum Nürnberg
Passau: PEF Passauer Eisenbahnfreunde e.V.
Tegernsee: Localbahnverein
Viechtach: WIR - Wanderbahn im Regental e.V. Gotteszell-Viechtach
Waldkirchen: ilztalbahn.eu
Hauzenberg: Lokalbahn Hauzenberg
Würzburg: Eisenbahnmuseum Würzburg

Brandenburg/Berlin:

Berlin: Berliner Eisenbahnfreunde e.V.
Prignitz: Prignitzer Eisenbahn

Mecklenburg-Vorpommern:

Bad Doberan: Mecklenburgische Bäderbahn zum Seebad Kühlingsborn
Stralsund: Rügensche Kleinbahn GmbH & Co. (RüKB) - "Rasender Roland"
Waren/Müritz: Warener Eisenbahnfreunde (WEF)

Niedersachsen (inkl. Bremen):

Bad Eilsen: Dampfeisenbahn Weserbergland (DEW)
Borkum: Borkumer Kleinbahn und Dampfschiffahrt GmbH
Bruchhausen-Vilsen: DEV - Deutscher Eisenbahnverein e.V.
Delmenhorst: Delmenhorst-Harpstedter-Eisenbahnfreunde e.V.
Lüneburg: AVL - Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V.
Norden: MKO - Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland
Nordhorn: Bentheimer Eisenbahn / Grafschafter Modelleisenbahnclub e.V.
Osnabrück: Osnabrücker Dampflokfreunde

Sachsen-Anhalt:
Mansfeld: Mansfelder Bergwerksbahn-Verein (MBB)
Wernigerode: Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB)

Sachsen:

Traditionsbahn Radebeul e.V.

Schleswig-Holstein inkl. Hamburg:

Geesthacht: Arbeitsgemeinschaft Geesthachter Eisenbahn e.V.
Hamburg: Nostalgie bei der Hamburger Hochbahn (HHA)
Hamburg: Historische S-Bahn Hamburg e.V.
Kaltenkirchen: Schienenbusse der AKN Eisenbahn AG
Lübeck: Verein Lübecker Verkehrsfreunde (VLV)
Neumünster: Rendsburger Eisenbahnfreunde (REF)
Ratzeburg: Kultur-Bahnhof Ratzeburg GmbH
Schönberg: Verein Verkehrsamateure und Museumsbahnen (VVM)

Österreich:

ÖGEG - Österreichische Gesellschaft für Eisenbahngeschichte
Verein Erzbergbahn, Vordernberg 

"Staatliche" Eisenbahnen

Deutschland: DB - Deutsche Bahn AG
SOB Mühldorf - http://www.suedostbayernbahn.de
Österreich: ÖBB - Österreichische Bundesbahnen
Schweiz: SBB - Schweizerische Bundesbahnen

Eisenbahn-Touristik-Unternehmen
Bahn-Touristik Express
IGE Bahn-Touristik Hersbruck

Kommunen

Passau die Dreiflüssestadt - Startpunkt der meisten PEF-Sonderfahrten
Hauzenberg - die Granitstadt
Freyung im Bayerischen Wald - auch dorthin fährt unser Schienenbus

Sonstiges
Tourismusinformation Passauer Land
www.reiseplanung.de - Ihre Reiseplanung im Internet
Drehscheibe Online - Umfangreiches Eisenbahnmagazin online
Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO)
www.bayernbike.de - Bayerns größtes Radwander-, u. MTB-Netzwerk
www.webservice-passau.de - design, hosting, promotion

Vermissen Sie einen Link? Wollen Sie einen Link tauschen? Links mit branchenfremden Unternehmen werden nicht aufgenommen! Dann mailen sie an den PEF-Webmaster !

AGB 

 

Veranstalter: Passauer Eisenbahnfreunde e.V.

vertreten durch den 1. Vorsitzenden Thomas Kummer

Haitzinger Straße 12

94032 Passau

§ 1. Geltungsbereich

1. Diese Besonderen Beförderungsbedingungen gelten für alle von den Passauer Eisenbahnfreunden e.V. (PEF) durchgeführten Zug- und Triebwagenfahrten. Die PEF veranstalten in erster Linie Eisenbahnsonderfahrten mit historischen Fahrzeugen. Soweit sie darüber hinaus auch Leistungen und/oder Nebenleistungen Dritter vermitteln, gelten deren Geschäftsbedingungen.

2. Im übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).

§ 2. Abschluss eines Vertrages

1. Als Fahrpreis gilt der für jede Fahrt gesondert festgesetzte Betrag. Ermäßigungen werden nur gewährt, soweit für eine Fahrt ermäßigte Fahrkarten ausdrücklich angeboten werden. Dazu zählen Kinder- bzw. Juniorfahrkarten vom vollendeten 6. bis zum 14. Lebensjahr. Kinder unter 6 Jahren sind frei, haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Rabattkarten anderer Veranstalter werden nicht anerkannt. Mit Aushändigung der Fahrkarte nach erfolgter Entrichtung des Fahrpreises ist die Anmeldung des Fahrgastes endgültig angenommen.

2. Der Vertrag kommt nach Mitteilung durch die PEF mit abweichendem Inhalt zustande, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt; die beanstandungslose Bezahlung der Fahrkarte gilt insofern als Einverständnis. Lehnt der Kunde einen Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, so hat er die Fahrkarte unverzüglich zurückzusenden.

3. Der Abschluss von Verträgen sowie der Verkauf von Fahrkarten sind auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze beschränkt.

4. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die von dem mit den PEF geschlossenen Vertrag abweichen. Die PEF werden durch solche Abweichungen nicht verpflichtet.

5. Jede Fahrkarte gilt nur für die Fahrt sowie für den Tag und die Uhrzeit, die auf ihr angegeben sind.

§ 3. Leistungs- und Preisänderung

1. Die PEF behalten sich ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungs- bzw. Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde spätestens beim Versand der Fahrkarte informiert wird; Ausschreibungs- und Prospektangaben sind bis zu diesem Zeitpunkte nicht bindend.

2. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von den PEF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, auch im Ablauf der Fahrt, insbesondere Einsatz anderer Fahrzeuge und das Befahren anderer Strecken aus zwingenden technischen Gründen, sind gestattet. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen jedoch nicht so erheblich sein, dass sie für den Kunden unzumutbar sind.

§ 4. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

1. Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Die Rücktrittserklärung hat unter Rücksendung einer bereits erhaltenen Fahrkarte schriftlich gegenüber den PEF zu erfolgen.

2. Die PEF haben nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt je Person

- bis 20 Tage vor Fahrtantritt 20 % des Fahrpreises,

- ab dem 19. Tag bis zum letzten Tag vor Fahrtantritt 50 % des Fahrpreises,

- am Fahrtag oder bei Nichtantritt: 100 % des Fahrpreises,

mindestens aber in jedem Falle 10 Euro.

3. Bis zum Antritt der Fahrt sind Fahrkarten übertragbar, es sei denn, dass der Dritte, der durch die Übertragung in den Beförderungsvertrag eintritt, den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, nach diesen Beförderungsbedingungen von der Beförderung ausgeschlossen werden kann oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 5. Rücktritt und Änderung durch die Passauer Eisenbahnfreunde e.V.

1. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von, soweit nicht anders angegeben, 200 Personen bei lokbespannten Zügen und 80 Personen bei Triebwagenfahrten nicht erreicht, können die PEF die Fahrt ohne Angabe weiterer Gründe absagen. Sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der PEF vorliegen, sind diese in diesem Falle nicht zum Ersatze etwaiger Schäden verpflichtet.

2. Die PEF behalten sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen und darauf gerichtete Verträge zu kündigen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die die PEF nicht beeinflussen können. Dies gilt insbesondere bei technisch zwingenden Gründen wie beispielsweise dem Ausfall von Fahrzeugen oder der Sperrung von Strecken und bei höherer Gewalt. Wird eine Fahrt vor ihrem Beginn abgesagt, so wird der Fahrpreis erstattet. Nach Beginn der Fahrt kommt eine Fahrpreiserstattung nicht in Betracht.

3. Den PEF bleibt das Recht vorbehalten, beim Vorliegen besonderer, insbesondere technischer, Gründe eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu verändern. Dies kann die Reiseroute ebenso betreffen wie den Einsatz von angekündigten Fahrzeugen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keine Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Fahrgast nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.

§ 6. Gewährleistung und Haftung

1. Die PEF haften im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen.

2. Die Haftung der PEF ist für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt, soweit die PEF sich nicht Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben.

3. Die PEF haften nicht für Leistungsstörungen und Schäden, die durch das Verhalten Dritter verursacht werden, deren Leistungen die PEF lediglich vermittelt haben.

4. Gelten für eine von einem Dritten zu erbringende Leistung ausländische Vorschriften, internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können sich die PEF gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

5. Die PEF haften nicht für Verspätungen und daraus entstehende Schäden, da es sich bei den Fahrten der PEF um Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen handelt, die nicht der regulären Fahrgastbeförderung dienen.

§ 7. Hausrecht, Verhalten der Reisenden

1. In den Zügen und Triebwagen der PEF steht das Hausrecht dem Betriebspersonal sowie dem Vorstand der PEF zu. Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden.

2. Das Betriebspersonal ist berechtigt, den Fahrgästen bestimmte Wagen und Sitzplätze zuzuweisen. Ein Anspruch der Reisenden auf bestimmte Sitzplätze besteht nur bei besonderer Vereinbarung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten hat jeder Reisende einen Anspruch auf einen Sitzplatz. Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen.

3. Personen können ohne Anspruch auf Fahrpreiserstattung von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie Weisungen des Betriebspersonals missachten oder der Ausschluss erforderlich ist, um Gefahren für die Sicherheit oder Ordnung des Bahnbetriebes, für die Fahrzeuge oder für andere Reisende abzuwenden.

4. Störungen des Betriebsablaufs durch Reisende und Missbrauch technischer Einrichtungen wie insbesondere der Sicherungseinrichtungen, Not- und Handbremsen sowie Türschließeinrichtungen sind untersagt. Solche Einrichtungen dürfen nur betätigt werden, um Gefahren für Personen oder die Sicherheit des Zuges zu vermeiden. Bei missbräuchlicher Benutzung ist unbeschadet weiterer Ansprüche ein Betrag von 200 Euro zu zahlen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Reisende haben auf Verlangen ihre Fahrkarte dem Betriebspersonal vorzuweisen. Wer eine für die entsprechende Fahrt gültige Fahrkarte nicht vorweisen kann, ist zum nachträglichen Erwerb einer solchen verpflichtet.

§ 8. Mitnahme von Sachen und Tieren

1. Die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Stoffen sowie von Gegenständen, die andere Reisende zu stören oder zu verletzen oder Fahrzeuge zu beschädigen geeignet sind, ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes, so ist ein Fahrgast verpflichtet, dem Betriebspersonal unverzüglich die Begutachtung den Verdacht begründender Gegenstände zu gestatten und ihre Unbedenklichkeit nachzuweisen. Personen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder ausgeschlossene Gegenstände mit sich führen, können ohne Anspruch auf Fahrpreiserstattung von der Beförderung ausgeschlossen werden.

2. Die Mitnahme von Rollstühlen, Fahrrädern, Kinderwagen und ähnlichen Gerätschaften ist nur nach Absprache im Einzelfall möglich und von Kapazitäten und Bauart der verwendeten Fahrzeuge abhängig. Das Mitführen von Tieren ist, soweit nicht im Einzelfall abweichendes vereinbart wird, untersagt.

3. Die PEF haften nicht für Verlust und Beschädigung mitgeführter Gegenstände und Tiere.

§ 9. Fremdleistungen

Die PEF sind für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen unentgeltlich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und die in der Beschreibung oder sonst ausdrücklich entsprechend bezeichnet sind, nicht verantwortlich.

§ 10. Reisedokumente, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für das Beschaffen und Beisichführen erforderlicher Reisedokumente sowie für das Einhalten von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reisenden selbst verantwortlich. Für Nachteile, die aus dem Verstoß gegen solche Obliegenheiten erwachsen, ist die Haftung der PEF ausgeschlossen.

§ 11. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf Vertragsverhältnisse, denen diese Beförderungsbedingungen zugrunde liegen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen gegen die PEF im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, richten sich die Rechtsfolgen, insbesondere Art, Umfang und Höhe der erhobenen Ansprüche nach deutschem Recht.

2. Für Klagen der PEF gegen Kunden und Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Personen sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Klagen solcher Personen und Einrichtungen gegen die PEF ist der Gerichtsstand Passau.

 

Bereits im Jahre 1982, also nur vier Jahre nach Gründung der PEF entwickelte sich der Verein eindeutig mit der Zielsetzung, historisch wertvolle Eisenbahnfahrzeuge zu erhalten. Es sollte aber nicht ein wahlloses Sammeln von alten Fahrzeugen einsetzen, sondern sich als Traditionsträger des blauen F-Zug der 1950er Jahre zu etablieren. Nach dem Krieg begann die Deutsche Bundesbahn mit dem Wiederaufbau eines schnellen Fernschnellzugnetzes mit attraktiven Fahrzeiten, wenigen Halten, kurzen Zügen und hohem Komfort. So verwendete man die noch vor Kriegsbeginn gebauten und ebenfalls schon zukunftsorientiert entwickelten windschnittig verkleideten Schnellzugwagen, die man Schürzenwagen nannte. Idee war es einen solchen Zug komplett zu bekommen und dann originalgetreu aufzuarbeiten und wieder in Betrieb zu setzten. Inzwischen sind alle Vorkriegswagen nicht mehr in  Betrieb. Korrosionsschäden waren mit vetretbaren Mitteln nicht mehr zu beheben.


Dank unseres Mitglieds und Förderers Herbert Bauer wurden 1982 die beiden Schürzenwagen der Bauarten Aüe 310 (1.Kl. Baujahr 1939) und Büe 366 (2.Kl. Baujahr 1939) erworben und dann nach Passau überstellt. Es war ein riesiger Arbeitsaufwand notwendig, um mit damals viel Lehrgeld die Wagen wieder "in Farbe" zu bringen. Ein Jahr später, 1983 konnte ein weiterer Schnellzugwagen der Bauart ABüe 333 (1./2.Kl. Baujahr 1938) gekauft werden. Innerhalb eines Jahres schließlich gelang die originalgetreue Restaurierung der Schürzenwagen Aüe 310 und Büe 366 im Stil der frühen Bundesbahn in den 50er Jahren. Silbernes Dach, dunkelblauer Wagenkasten (RAL 5013), schwarze Schürzen und silberne Zierstreifen. Zulassung der Wagen 1983 bei der DB. Die Jungfernfahrt fand im Mai 1983 auf der inzwischen stillgelegten Nebenbahn Vilshofen - Aidenbach zum Frühlingsfest nach Aldersbach statt. Fast nicht zu glauben, aber die ersten Fahrgäste waren japanische Reisejournalisten, die auf Deutschlandtour waren und mit wahrer Begeisterung die Bahnfahrt und die anschließende Bierprobe genossen!


Auch mit Dampf gingen die Wagen auf Reisen und als erstes Fernziel wurde Salzburg gewählt.
1984 schließlich war der dritte Wagen einsatzfähig und so fehlte nur noch der typische Halbspeisewagen eines F-Zuges. Im Jubiläumsjahr der Deutschen Bahnen 1985 konnte auch dieser Kauf realisiert werden. Als vierter Wagen kam also ein ARm 216 nach Passau. Dieser Wagen war noch gut erhalten und konnte nach kurzer Zeit schon in Betrieb genommen werden.  Er ist auch weiterhin in Betrieb und in Sonderzügen im In- und Ausland unterwegs, darunter Königsberg (Kaliningrad) und Narvik im Norden sowie Meran, Rom und Neapel im Süden.


Im Jubiläumsjahr 1985 wurden alle Wagen technisch hochgerüstet, die Drehgestelle wurden modifiziert und die zulässige Geschwindigkeit der Wagen wieder auf den ursprünglichen Zustand versetzt, nämlich 140 km/h für die Reisezugwagen und 160 km/h für den Speisewagen. Auch der ARm wurde komplett blau lackiert und so gab es ein wunderschönes Zugbild, vor allem auch durch die erhabenen Lettern mit der Beschriftung DEUTSCHE BUNDESBAHN. Speisewagen und AB erhielten stilgerecht die beiden Buchstaben DB und auch der Schriftzug Speiseraum wurde erhabend chromglänzend angebracht.

In Kooperation mit dem damaligen Verkehrsmuseum Nürnberg wurde die E-Lok E 18 03 ebenfalls blau lackiert, hauptuntersucht und in Passau stationiert. So war der blaue F-Zug mit der E 18 bald eine vielbeachtete Rarität. Auch mit Dampftraktion kamen die Wagen weit herum, eingesetzt waren die legendären Renner wie 01 1066 und 01 509. Letztere war rund 10 Jahre in Passau stationiert und fuhr vor allem Züge Richtung Österreich, Ungarn und in die damalige Tschechoslowakei.

 Vor allem der Speisewagen ist ein "Weltenbummler", denn er rollte allein unter PEF-Regie ab 1985 in viele Länder, nämlich: Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Frankreich, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Polen, Russland (Königsberg), Luxemburg, Belgien, Kroatien, Bulgarien.

Von den ehemals drei blauen F-Zugwagen ist keiner mehr im Einsatz, zwei Wagen sind in Passau museal abgestellt.  Damit ist das Kapitel F-Zug der 1950er Jahre endgültig beendet. Auch die Kooperation mit den blauen F-Zugwagen der IGE Bahntouristik aus den 1970er Jahren währte nur wenige Jahre, nachdem die Wagen in die Schweiz verkauft wurden. Lediglich der Speisewagen ist seit 1985 ohne Unterbrechung bis heute betriebsfähig mit Heimatbahnhof Passau im Einsatz.

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